Garantie

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GARANTIELEISTUNG UND HAFTUNG BEI LIBNER

Mit Ausnahme der gesetzlichen Gewährleistung für Mängel und versteckte Mängel sind unsere Aufbauten und anderen Materialien ab dem Tag der Abnahme für 12 Monate garantiert. Die Garantie beschränkt sich je nach Mängelerscheinung auf den Ersatz oder die kostenlose Reparatur aller Teile, die von unserer Qualitätsabteilung als schadhaft anerkannt werden. Es werden keine zusätzlichen Entschädigungsleistungen übernommen.

Von unserer Garantie ausgeschlossen sind unter anderem die nachfolgend aufgeführten Schäden sowie deren Folgen: Schäden oder Störungen, die durch Alterung, normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, insbesondere durch nachlässigen, unvorsichtigen, missbräuchlichen, abnormalen Gebrauch oder durch salzhaltige Umgebungen, vorübergehende Überlastung, Überschreitung des durch die Straßenverkehrsordnung und den TÜV zugelassenen Gesamtgewichts und Nutzlast, oder durch Unerfahrenheit des Fahrers verursacht werden.

 

Jegliche Garantie erlischt, wenn das Fahrzeug außerhalb der Werkstätten des Verkäufers oder von ihm genehmigter Werkstätten umgebaut, verändert oder repariert wurde oder wenn es, sei es auch nur teilweise, Strukturveränderungen, Reparaturen, Ersetzungen und Installationen unterzogen wurde, die außerhalb der vom Verkäufer zuvor schriftlich genehmigten Werkstätten oder nicht von einer von ihm explizit beauftragten Person durchgeführt wurden.

Jegliche Garantie ist ferner für die Folgen eines Unfalls oder Schadensereignisses ausgeschlossen, wie z.B. Explosion, Brand, Aufruhr, Diebstahl oder klimatische Zwischenfälle (Sturm, Blitzschlag, Frost, Überschwemmung, Zyklon, etc.).

Die zu ersetzenden Teile werden frachtfrei und ohne Versandkosten geliefert. Die durch den Ausbau oder den Wiedereinbau von Teilen entstehenden Arbeitskosten gehen zu Lasten des Verkäufers, mit Ausnahme aller Nebenkosten (wie Abschleppkosten) und Folgekosten durch die Stilllegung der Materialien.

Es wird darauf hingewiesen, dass unsere Garantie sich weder auf Fahrzeug-Bauteile oder Bauteilgruppen, die explizit durch ein Markenzeichen erkenntlich gemacht von Zulieferern des Verkäufers stammen, noch auf Zubehör oder Reifen erstreckt. Der Verkäufer weist darauf hin, dass im Fall eventueller Mängel an im Vorhergehenden genannten Teilen die Garantie der Hersteller rechtsgültig ist und vom Käufer auf direktem Wege bei diesem eingefordert werden kann. Zögern Sie nicht, uns für weitere Informationen zu kontaktieren.